Cooperative Praxis (CP) ist ein besonderes, außergerichtliches Verfahren der Streitbeilegung und Lösungsfindung, angelehnt an die Prinzipien der Mediation.

In einem CP-Verfahren im Familienrecht wird jeder Ehegatte durch seine eigene anwaltliche Vertretung begleitet. Damit ist gewährleistet, dass die Interessen jedes Ehegatten Berücksichtigung finden. Es werden nicht - wie in den streitigen Auseinandersetzungen üblich - Schriftsätze ausgetauscht und Positionen aufgebaut, über die in späteren Verhandlungen wieder Einigungen gefunden werden müssen. Vielmehr werden von vorneherein alle Verhandlungen in gemeinsamen Gesprächen mit den Eheleuten und den beiden Anwälten/Anwältinnen geführt, sowie (wenn gewünscht) begleitet durch einen Coach, einem psychologischen Berater oder Mediator. Diese Verhandlungen sind von vornherein zielgerichtet auf eine Einigung ausgerichtet unter Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse beider Eheleute und der beteiligten Kinder.

Beide Anwälte müssen eine Ausbildung in Cooperativer Praxis haben. Sie lernen hier, auch mit der „Gegenseite“ in einem wertschätzenden und zielführenden Verhandlungston zu kommunizieren. Herabsetzende oder abwertende Schriftsätze oder Ausführungen werden in der CP nicht geduldet.
Rechtsanwältin Brüning hat eine Zusatzausbildung in Cooperativer Praxis.

Die Beauftragung der CP-Anwälte ist vertraulich und auf das außergerichtliche Verfahren beschränkt. Sollte wider Erwarten eine Einigung nicht erzielt werden, können die CP-Anwälte die Ehegatten in einem späteren Gerichtsverfahren nicht anwaltlich vertreten. Ein einvernehmliches Scheidungsverfahren kann im Anschluss an ein CP-Verfahren mit den Beteiligten CP-Anwälten geführt werden.

Dieses Verfahren gibt den Eheleuten die Möglichkeit, die Folgen der Trennung und Scheidung eigenverantwortlich zu regeln. Aufgrund der hohen Erfolgsquote ermöglicht das CP-Verfahren sowohl die Erhaltung des vorhandenen Vermögens wie auch des familiären Friedens.

Das CP-Verfahren wird auf der Grundlage einer Zeitvergütung und nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.

Verfahren der Cooperativen Praxis sind auch auf dem Gebiet des Erbrechts, beispielsweise bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft möglich.

Falls Sie das Verfahren interessiert, so sprechen Sie Rechtsanwältin Brüning frühzeitig auf diese Möglichkeit an. Gerne klären wir dann die weiteren Einzelheiten.